Kommunalverfassungsrecht

Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten kommen in den Rathäusern fast aller Gemeinden vor.
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten kommen in den Rathäusern fast aller Gemeinden vor.
Das Kommunalverfassungsrecht spielt sich, wie der Name überdeutlich sagt, auf Ebene der Kommunen ab.

Kommunen sind in erster Linie Gemeinden und Landkreise sowie die kreisfreien Städte, die es in dieser Form in praktisch allen Flächenländern gibt. In Bayern bspw. kommen aber auch noch die Bezirke dazu, die übergeordnete Landesteile darstellen.

In den Stadtstaaten (Hamburg, Bremen, Berlin) haben die Stadtbezirke aber traditionelle weitgehende Zuständigkeiten, die denen von Gemeinden in vielerlei Hinsicht gleichen. Auch hier ergeben sich dann Ansatzpunkte für das Kommunalverfassungsrecht.

Kommunalstreitigkeiten zwischen Organen und Ebenen möglich

Typischerweise finden die Streitigkeiten im Kommunalverfassungsrecht zwischen den Organen einer Kommune statt. Es gibt regelmäßig Auseinandersetzungen untereinander über ihre Rechte und Pflichten und die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten.

Aber auch die verschiedenen, eingangs dargestellten Ebenen können sich über ihre Rolle im kommunalen Gefüge streiten. Dies kann zum einen Kompetenzfragen betreffen (Welche Ebene ist für eine bestimmte Entscheidung zuständig?), zum anderen aber auch Themen der Kommunalaufsicht (Darf eine übergeordnete Behörde die untergeordnete zu einem bestimmten Verhalten auffordern?).

Diese ergeben sich aus den Landesverfassungen sowie den Kommunalgesetzen des Landes. In Bayern (aber auch in zahlreichen anderen Ländern) die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung. Hinzu kommen noch speziellere Rechtsnormen wie das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder das Kommunalabgabengesetz. Auch in allgemeinen Gesetzen wie dem Verwaltungsverfahrensgesetz können anwendbare Vorschriften stehen.

In der kommunalpolitischen Praxis spielen häufig persönliche Animositäten, parteipolitische Auseinandersetzungen oder eifersüchtige Machtspiele eine Rolle. Auch mit solchen, juristisch eigentlich nicht relevanten Aspekten muss man sich (leider) auseinandersetzen.

Eine eher dem Fachrecht zugeordnete Rolle spielen Auseinandersetzungen zwischen dem Bürger und der Gemeinde. Wird bspw. über eine Baugenehmigung gestritten, ist dies zwar im Grunde eine kommunale Auseinandersetzung zwischen dem Bauherrn und (zumindest in Bayern) dem Landratsamt. Man wird diese Streitigkeit aber eher dem Baurecht als fachlichem Rechtsbereich zuordnen. Anders kann es sich aber verhalten, wenn bspw. die Zustimmung des Bauausschusses aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen zweifelhaft ist.

Bürgerbegehren und Kommunalwahlen

Bürgerbegehren ermöglichen es den Einwohnern einer Gemeinde, selbst Einfluss zu nehmen. Oft reagiert die Politik darauf skeptisch.
Bürgerbegehren ermöglichen es den Einwohnern einer Gemeinde, selbst Einfluss zu nehmen. Oft reagiert die Politik darauf skeptisch.
Teilweise sind auch die Bürger am Kommunalverfassungsrecht beteiligt, soweit ihnen unmittelbare Rechte zustehen. Das ist bspw. bei Bürgerbegehren der Fall. Bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren muss ein Bürgerentscheid, also eine Abstimmung über eine bestimmte kommunalpolitische Frage stattfinden. Bürgerbegehren sind in der Bayerischen Gemeindeordnung vorgesehen und spielen hier eine bedeutende Rolle für die direkte Demokratie.

Auch das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ist hier relevant. Dieses bestimmt sich nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und den Ausführungsbestimmungen hierzu.

Insoweit können auch Wahlvorschlagsträger, also Parteien oder die in vielen Kommunen verbreiteten Wählervereinigungen, an kommunalrechtlichen Auseinandersetzungen beteiligt sein.

Viele typische kommunale Streitgegenstände

Im Kommunalverfassungsrecht gibt es eine überschaubare Anzahl an Grundkostellationen, da es nicht besonders viele unterschiedliche Akteure (Bürger, Gemeinde, Bürgermeister, Rat, ggf. noch Fraktionen etc.) und einige besonders relevante Themenfelder gibt.

Innerhalb dieser Grundkonstellationen können sich dann aber unzählige Detailfragen ergeben, die von den rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Gegebenheiten abhängen und allgemein sehr einzelfallabhängig sind. Diese sind oft nur anhand intensiver Erfahrungen mit einer Vielzahl anderer kommunalrechtlicher Streitigkeiten einzuordnen und zu bewältigen.

Typische kommunalrechtliche Streitigkeiten drehen sich um:

  • Kompetenzkonflikte zwischen Bürgermeister und Gemeinderat
  • das Kommunalabgabenrecht
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • die Geschäftsordnung des Gemeinderats oder Kreistags
  • Zusammensetzung von Ausschüssen und Gremien
  • die Rechte der Mandatsträger und Fraktionen
  • Antragsrecht im Rat
  • die Beschlussfassung in Rat und Ausschüssen
  • Zugang zu kommunalen Einrichtungen und Veranstaltungen

Ich war selbst Mitglied des Stadtrats der Landeshauptstadt München und verfüge so über praktische Erfahrung. Im Rahmen der politischen Jugendbildung habe ich bereits verschiedene Seminare über das Kommunalrecht gehalten. Zudem berate ich zahlreiche Mandatsträger verschiedenster Ebenen in ganz Bayern. Die dabei behandelten Streitigkeiten kamen und kommen aus allen oben genannten Themengebieten.

Hintergründe zum bayerischen Kommunalrecht

(Letzte Aktualisierung: 18.09.2022)

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